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Longfill, Shortfill, Aroma und Fertigliquid im Vergleich

Vier Liquid-Arten, ihre Regeln und ein Rechenbeispiel

Table of contents

Keine Titel im Blogbeitrag

Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Erwachsene. E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt. Nikotin macht stark abhängig.

Von Sascha Schneck, Inhaber des Enzensberg Kiosk · Stand: November 2026

Kurz und knapp

  • Fertigliquid ist sofort nutzbar, mit Nikotin höchstens 10 ml je Flasche und 20 mg/ml.
  • Shortfill ist nikotinfreies Liquid mit Platz für einen Shot.
  • Longfill enthält Aroma, das Sie mit Base auf die angegebene Menge auffüllen.
  • Reine Aromen sind Konzentrate zum Selbstmischen und werden nie pur gedampft.
  • Für 2026 gilt eine Tabaksteuer von 0,32 Euro je Milliliter, auch ohne Nikotin.

Nikotinhaltiges Fertigliquid kommt in Flaschen mit maximal 10 ml und kann direkt in den Tank. Beim Shortfill steckt nikotinfreies Liquid in einer größeren Flasche, die Raum für einen Shot lässt, beim Longfill liefert die Flasche nur das Aroma. Wer zu reinen Aromen greift, stellt das komplette Liquid in Eigenregie her. Welche Art zu Ihnen passt, hängt davon ab, wie viel Sie selbst abmessen möchten.

Vier Produktarten auf einen Blick

Fertigliquid, Shortfill und Longfill sind Namen aus dem Handel, im Gesetz tauchen sie nicht auf. Das Tabakerzeugnisgesetz spricht von Nachfüllbehältern und fragt vor allem, ob eine Flüssigkeit Nikotin enthält. Davon hängen erlaubte Flaschengröße, Höchstgehalt an Nikotin und ein Teil der Pflichtangaben auf dem Etikett ab. Die Tabelle ordnet die vier Arten nach Inhalt und dem, was Sie selbst hinzufügen.

Fertigliquid, Shortfill, Longfill und Aroma im Vergleich
Produktart In der Flasche Nikotin ab Werk Ihr Anteil
Fertigliquidgebrauchsfertiges Liquidmöglich, höchstens 20 mg/ml in höchstens 10 mlnichts
Shortfillnikotinfreies Liquid, Flasche nur teilweise gefülltneinauf Wunsch Nikotin-Shot
LongfillAromakonzentrat in großer FlascheneinBase, auf Wunsch Nikotin-Shot
AromaKonzentrat in kleiner FlascheneinBase, Shots und eigene Mischflasche

Fertigliquid

Ein Fertigliquid füllen Sie ohne weitere Schritte in den Tank. Für nikotinhaltige Ware setzt § 14 Tabakerzeugnisgesetz zwei Obergrenzen: 10 ml je Nachfüllbehälter und 20 mg Nikotin je Milliliter. Dieselbe Vorschrift verlangt kinder- und manipulationssichere, bruch- und auslaufsichere Behälter mit einer auslauffreien Nachfüllmöglichkeit. Auf der Packung steht nach § 27 Tabakerzeugnisverordnung der Satz, dass das Produkt Nikotin enthält, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.

Ohne Nikotin entfällt die 10-ml-Obergrenze. Inhaltsstoffe und Gebrauchshinweise stehen auch hier auf dem Etikett. Eine Übersicht der kleinen Flaschen finden Sie unter Liquids in 10 ml. Die nikotinfreien Varianten sind unter nikotinfreie Liquids zusammengefasst.

Shortfill

Weil die 10-ml-Grenze nur für nikotinhaltige Nachfüllbehälter gilt, darf nikotinfreies Liquid in größeren Flaschen stehen. Darauf baut der Shortfill auf: Die Flasche ist absichtlich nicht voll, damit Platz für einen Nikotin-Shot bleibt. Ohne Shot ist der Inhalt ein fertiges, nikotinfreies Liquid. Mit Shot ändert sich die Nikotinstärke je nach Füllmenge.

Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine Flasche enthält 80 ml nikotinfreies Liquid, Sie geben zwei Shots zu je 10 ml mit 20 mg/ml hinzu. In der Flasche befinden sich dann 400 mg Nikotin in 100 ml, also 4 mg/ml. Mit nur einem Shot wären es 200 mg in 90 ml, rund 2,2 mg/ml. Ob ein zweiter Shot passt, hängt vom Fassungsvermögen der Flasche ab.

Longfill

Ein Longfill enthält wenige Milliliter Aromakonzentrat in einer großen Flasche. Mit Base und bei Bedarf mit Shots ergänzen Sie den Inhalt bis zur Markierung oder Angabe auf dem Etikett. Unverdünnt wäre das Konzentrat viel zu intensiv und ist dafür nicht gedacht. Das Etikett nennt die Auffüllmenge und oft eine empfohlene Reifezeit, halten Sie sich an beides.

Gegenüber dem Shortfill wählen Sie beim Longfill die Base selbst und legen damit fest, wie viel PG und VG im fertigen Liquid steckt. Was dieses Verhältnis bewirkt, steht in unserem Ratgeber PG und VG im Liquid. Danach wird kräftig geschüttelt, damit sich Aroma und Base mischen. Die Produktart finden Sie unter Longfills, die passenden Grundstoffe unter Basen und Nikotinshots.

Aroma zum Selbstmischen

Reine Aromen sind hoch konzentrierte Geschmacksträger, die Sie in Prozent der Gesamtmenge dosieren. Die empfohlene Menge steht auf dem Etikett des Herstellers. Nehmen Sie ausschließlich Aromen, die ausdrücklich zum Dampfen ausgewiesen sind. Das BfR weist darauf hin, dass Aromastoffe meist nur für Lebensmittel bewertet wurden und ihr Verhalten beim Einatmen nicht ausreichend untersucht ist.

Wer mit Aromen arbeitet, stellt sein Liquid komplett selbst her und trägt die Verantwortung für Dosierung, Hygiene und Beschriftung. Dazu gehören eine leere Mischflasche, Base, gegebenenfalls Shots und ein Messwerkzeug. Alle Komponenten gehören außer Reichweite von Kindern. Rechnung und Sicherheitsregeln stehen ausführlich im Ratgeber Liquid selbst mischen.

Tabaksteuer und geplante EU-Regeln

Liquids gelten steuerrechtlich als Substitute für Tabakwaren und sind seit dem 1. Juli 2022 tabaksteuerpflichtig. § 1 Tabaksteuergesetz erfasst damit alles, was sich mit einem Gerät verdampfen und als Aerosol konsumieren lässt, ob mit oder ohne Nikotin. Für 2026 nennt der Zoll einen Satz von 0,32 Euro pro Milliliter. Für 2027 nennt § 2 Tabaksteuergesetz 0,38 Euro je Milliliter, danach steigt der Satz stufenweise bis 0,44 Euro ab 2030.

Die Obergrenzen für Flaschengröße und Nikotingehalt gehen auf die EU-Tabakprodukterichtlinie zurück, oft TPD2 genannt. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung gestartet, im Handel ist dafür der Name TPD3 verbreitet. Welche Folgen das für Shortfills, Longfills oder Aromen hat, lässt sich erst nach Verabschiedung und Umsetzung sagen. Solange gilt die heutige Rechtslage, Details zur aktuellen Lage stehen im Beitrag zur Rechtslage in Deutschland.

Fazit

Je weiter Sie von Fertigliquid über Shortfill und Longfill zum reinen Aroma gehen, desto mehr mischen Sie selbst. Mit dem eigenen Anteil wachsen Ihre Möglichkeiten bei Stärke und Mischverhältnis, aber auch die Verantwortung für sauberes Arbeiten. Die Regeln zu Flaschengröße, Nikotingehalt und Steuer stammen aus Gesetzen, die sich ändern können. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald sich daran etwas ändert.

Quellen und Datenstand

  1. Bundesrepublik Deutschland (2016): § 14 Tabakerzeugnisgesetz – Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. Bundesrepublik Deutschland (2016): § 27 Tabakerzeugnisverordnung – Warnhinweis und Verpackung. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__27.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. Bundesrepublik Deutschland (2009): § 1 Tabaksteuergesetz – Steuergegenstand, Begriffsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__1.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. Bundesrepublik Deutschland (2009): § 2 Tabaksteuergesetz – Steuertarif. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__2.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. Generalzolldirektion (o. J.): Höhe der Tabaksteuer. Zoll online. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe-Besonderheiten-kleine-Erzeuger/Tabak/tabak_node.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2021): Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten: Es besteht Forschungsbedarf, Stellungnahme Nr. 043/2021. BfR, Berlin. https://www.BFR.bund.de/cm/343/gesundheitliche-risiken-durch-aromen-in-e-zigaretten-es-besteht-forschungsbedarf.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. Europäische Kommission, Vertretung in Luxemburg (2026): Commission launches public consultation on revision of the EU Tobacco rules. Europäische Kommission. https://luxembourg.representation.ec.europa.eu/actualites-et-evenements/actualites/commission-launches-public-consultation-revision-eu-tobacco-rules-2026-05-22_fr. Abgerufen am 06.11.2026.

Datenstand: November 2026. Wir haben jede Quelle am 6. November 2026 aufgerufen und die zitierten Aussagen mit dem Originaltext abgeglichen. Ändert sich eine Rechtslage oder ein Wert, passen wir diesen Ratgeber an. Das Datum in der Autorzeile zeigt den letzten Prüfstand.

Häufige Fragen

Funktioniert ein Shortfill auch ohne Nikotin-Shot?

Ja. Der Inhalt ist schon fertig gemischt und nikotinfrei, die Lücke in der Flasche bleibt dann einfach leer.

Kann ich ein Longfill direkt in den Tank füllen?

Nein. Im Longfill steckt nur Konzentrat, das Sie zuerst mit Base auf die genannte Menge strecken.

Woher kommt die 10-ml-Grenze?

Aus § 14 Tabakerzeugnisgesetz, der für nikotinhaltige Nachfüllbehälter maximal 10 ml und 20 mg/ml erlaubt.

Zahlt man auf nikotinfreies Liquid auch Tabaksteuer?

Ja. Maßstab des Tabaksteuergesetzes ist, ob sich das Produkt in einem Gerät verdampfen lässt, der Nikotingehalt zählt dafür nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Longfill und Aroma?

Ein Longfill bringt die passende Flasche und die Auffüllmenge schon mit. Beim reinen Aroma dosieren Sie selbst in Prozent und brauchen eine eigene Mischflasche.