Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unseren Shop nutzen können, auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Auf dieser Seite beschreiben wir, was wir dafür getan haben, wo es noch Grenzen gibt und wie Sie uns Barrieren melden. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen ausgenommen.
Der Enzensberg Kiosk ist ein solches Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Eine gesetzliche Pflicht zur barrierefreien Gestaltung besteht daher nicht. Wir orientieren uns trotzdem freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA. Wo das noch nicht vollständig gelingt, steht es unten.
Was umgesetzt ist
- Klare Seitenstruktur mit Überschriften und Navigationsbereichen
- Bedienung von Menü, Suche, Warenkorb und Kasse mit der Tastatur
- Hohe Kontraste von hellem Text auf dunklem Grund
- Beschriftete Formularfelder, auch in der Widerrufsfunktion
- Schrift, die sich im Browser vergrößern lässt, und ein Layout für kleine Bildschirme
Bekannte Einschränkungen
Produkttexte und Produktbilder stammen zum Teil von Herstellern, ihre Alternativtexte nennen meist nur den Produktnamen. Dokumente der Hersteller liegen teilweise als PDF vor, die nicht vollständig barrierefrei sind. Die Zustellung mit DHL Alterssichtprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Stoßen Sie dabei auf Hindernisse, helfen wir telefonisch weiter.
Barrieren melden
Telefon +49 1522 2116800, E-Mail kioskschneck@gmail.com oder über das Kontaktformular. Wir prüfen jede Meldung und antworten so schnell wie möglich.
Stand: 6. November 2026