Batterien und Elektrogeräte
Alte E-Zigaretten, Akkuträger, Pods und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Wir nehmen solche Altgeräte und Altbatterien kostenlos zurück, auch ohne Neukauf. Auf dieser Seite steht, was Sie abgeben können, wie die Rückgabe funktioniert und worauf Sie bei Lithium-Ionen-Akkus achten müssen. Diese Informationen geben wir Ihnen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
Warum getrennt gesammelt wird
Elektro-Altgeräte müssen getrennt vom Restmüll erfasst werden, das schreibt § 10 ElektroG vor. Eine ausgediente E-Zigarette gehört deshalb weder in die Restmülltonne noch in den Gelben Sack. In den Geräten stecken Rohstoffe wie Kupfer und Lithium, die sich zurückgewinnen lassen. Lithium-Ionen-Zellen können in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen Brände auslösen, wenn sie gequetscht werden.
Geräte und Batterien, die getrennt gesammelt werden müssen, tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Steht darunter „Cd“ oder „Pb“, enthält die Batterie Cadmium oder Blei über den gesetzlichen Grenzwerten. Löschen Sie personenbezogene Daten auf Geräten mit Speicher vor der Rückgabe selbst. Bei den meisten E-Zigaretten fallen keine solchen Daten an.
Was wir zurücknehmen
| Was | Rücknahme |
|---|---|
| Einweg-E-Zigaretten, Pod-Systeme, Akkuträger, Clearomizer, Verdampferköpfe | Ja, als Elektro-Altgerät |
| Lose Wechselakkus, z. B. 18650- oder 21700-Zellen | Ja, als Altbatterie |
| Ladegeräte und Ladekabel | Ja, als Elektro-Altgerät |
| Liquids, Basen, Aromen, Flaschen ohne Elektronik | Nein, kein Altgerät und keine Batterie |
Als Vertreiber von E-Zigaretten sind wir nach § 17 Abs. 1a ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Altbatterien nehmen wir nach dem BattDG in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurück. Ein Neukauf ist in beiden Fällen keine Voraussetzung. Sie können Altgeräte und Batterien auch bei kommunalen Wertstoffhöfen oder an Sammelboxen im Handel abgeben.
So geben Sie Altgeräte ab
Bringen Sie Altgeräte und Akkus zu uns in den Enzensberg Kiosk oder schicken Sie sie ausreichend frankiert an: Enzensberg Kiosk, Stichwort Altgeräte, Höhenstraße 56, 87629 Hopfen am See. Die Rücknahme ist kostenlos, das Porto tragen Sie. Kleben Sie die Pole loser Akkus ab und verpacken Sie alles so, dass nichts verrutscht. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus kündigen Sie bitte vorher telefonisch an, weil für sie besondere Versandregeln gelten.
Lithium-Ionen-Akkus sicher handhaben
Beschädigte, kurzgeschlossene oder überhitzte Lithium-Ionen-Zellen können sich entzünden. Tragen Sie Akkus nie lose zusammen mit Schlüsseln oder Münzen. Laden Sie nur mit einem geeigneten Ladegerät und lassen Sie Akkus beim Laden nicht unbeaufsichtigt. Entnehmen Sie Akkus, die nicht fest verbaut sind, vor der Rückgabe und geben Sie sie getrennt ab. Mehr dazu im Ratgeber Akkus und Ladegeräte sicher nutzen.
Rechtsgrundlagen
- § 17 ElektroG, Rücknahmepflicht der Vertreiber
- § 18 ElektroG, Informationspflichten
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
- Sammel- und Rücknahmestellen der Stiftung EAR
Stand: 6. November 2026. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Gesetze.