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Liquid selbst mischen: Grundlagen und Sicherheit

Mischrechnung, Nikotin-Handhabung, Kennzeichnung und Notfall

Table of contents

Keine Titel im Blogbeitrag

Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Erwachsene. E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt. Nikotin macht stark abhängig.

Von Sascha Schneck, Inhaber des Enzensberg Kiosk · Stand: November 2026

Kurz und knapp

  • Das BfR rät vom Selbstmischen ab, vor allem ohne Kenntnisse und Erfahrung.
  • Shot in ml = Zielstärke × Gesamtmenge ÷ Shot-Stärke, die Base füllt den Rest.
  • Nikotin kann laut DKFZ über die Haut aufgenommen werden: Handschuhe tragen.
  • Jede Flasche sofort mit Inhalt, Nikotinstärke und Datum beschriften.
  • Liquids nur in kindergesicherten Behältern und verschlossen lagern.
  • Im Notfall 112 oder Giftnotruf, in Bayern 089 19240.

Beim Selbstmischen berechnen Sie die Shot-Menge aus Zielstärke, Gesamtmenge und Shot-Stärke. Aroma kommt als Prozentanteil laut Etikett hinzu, alles Übrige ist Base. Da Nikotin giftig wirkt und stark abhängig macht, gehören Handschuhe, eine klare Beschriftung und eine kindersichere Lagerung fest dazu. Das BfR rät vom Selbstmischen ab, deshalb beginnt dieser Text mit den Risiken.

Bevor Sie anfangen: die Haltung des BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät, auf das Selbstmischen zu verzichten, besonders ohne ausreichende Kenntnisse und Erfahrung. Als Beispiel nennt es die Gefahr, dass Mineral- oder Pflanzenöle im Liquid landen, die beim Einatmen schwere Atemwegserkrankungen auslösen können. Öle haben in einem Liquid deshalb nichts zu suchen. Wenn Sie dennoch mischen, halten Sie sich lückenlos an die Regeln weiter unten.

Die größte Gefahr im Haushalt ist das Verschlucken. In einer Auswertung von Anfragen an Giftinformationszentren erfasste das BfR von 2015 bis Anfang 2019 insgesamt 851 Vergiftungen oder Verdachtsfälle rund um E-Zigaretten. In 82 Prozent der Fälle war Liquid versehentlich verschluckt worden, häufig von Kleinkindern. Schon kleine Mengen Nikotin können laut BfR starkes Erbrechen auslösen, größere Mengen lebensbedrohliche Vergiftungen.

Base, Shot und Aroma

Als Base bezeichnet man Propylenglykol (PG) und Glycerin (VG), gemischt in einem festgelegten Verhältnis. Für Nikotin sorgen Shots, und für diese gelten nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz dieselben Obergrenzen wie für jede nikotinhaltige Nachfüllflasche: 10 ml Inhalt und 20 mg/ml. Da ein Shot selbst aus Base besteht, wirkt er sich auf das Verhältnis von PG zu VG im Ergebnis aus. Was dieses Verhältnis bewirkt, erklärt unser Ratgeber PG und VG im Liquid.

Für den Geschmack ist das Aroma zuständig, verdampft wird es nur verdünnt. Greifen Sie nur zu Aromen, die für E-Zigaretten gedacht sind, und nie zu Backaromen oder Ölen aus der Küche. Das BfR betont, dass Aromastoffe meist nur für Lebensmittel bewertet wurden und beim Inhalieren zu wenig erforscht sind. Die Komponenten finden Sie unter Basen, Basen und Nikotinshots sowie Aromen.

Die Mischrechnung

Für die Rechnung legen Sie vier Zahlen fest: wie viel Liquid entstehen soll, welche Nikotinstärke Sie wollen, wie stark Ihr Shot ist und wie viel Prozent Aroma der Hersteller angibt. Ermitteln Sie danach Shot, Aroma und Base in genau dieser Abfolge. Weil die Base als Letztes kommt, gleicht sie alles aus, und die Endmenge passt. Für eine nikotinfreie Mischung entfällt der erste Schritt.

  • Shot in ml = Zielstärke × Gesamtmenge ÷ Shot-Stärke
  • Aroma in ml = Gesamtmenge × Aroma-Prozent ÷ 100
  • Base in ml = Gesamtmenge − Shot − Aroma
Beispiel: 50 ml mit 4 mg/ml, Shot mit 20 mg/ml, Aroma 6 Prozent
Komponente Rechnung Menge
Nikotin-Shot4 × 50 ÷ 2010 ml
Aroma50 × 6 ÷ 1003 ml
Base50 − 10 − 337 ml
Summe10 + 3 + 3750 ml

Prüfen Sie das Ergebnis rückwärts: 10 ml Shot mit 20 mg/ml enthalten 200 mg Nikotin, verteilt auf 50 ml ergibt das 4 mg/ml. Die 6 Prozent dienen hier nur als Rechenwert. Für Ihre Mischung gilt immer die Angabe auf dem Aromafläschchen. Füllen Sie zuerst das Aroma ein, dann den Shot und zuletzt die Base, und haken Sie jeden Schritt auf einem Zettel ab.

Sicher arbeiten mit Nikotin

Nikotin gelangt nach Angaben des DKFZ auch durch die Haut in die Blutbahn, Hautkontakt mit größeren Mengen nikotinhaltigem Liquid sollten Sie daher unbedingt vermeiden. Tragen Sie beim Mischen Einweghandschuhe und waschen Sie Spritzer sofort mit Wasser und Seife ab. Arbeiten Sie auf einer freien, sauberen Fläche, an die Kinder und Haustiere nicht herankommen. Essen und trinken Sie währenddessen nicht.

Jede Zutat bekommt ihre eigene Spritze oder ihr eigenes Messgefäß. Geschirr, Gläser oder Dosen aus der Küche verwenden Sie dafür nicht, damit niemand sie später für Lebensmittel nutzt. Verschließen Sie die Flasche nach dem Abfüllen und schütteln Sie sie gründlich. Ob ein Aroma Reifezeit braucht, steht in den Angaben des Herstellers.

Beschriften und kindersicher lagern

Das BfR empfiehlt, Liquids nur in geeigneten, etikettierten Behältern mit kindergesichertem Verschluss aufzubewahren. Beschriften Sie jede Flasche sofort mit Inhalt, Nikotinstärke und Mischdatum. Als Orientierung kann die Pflichtkennzeichnung für Handelsware nach § 27 Tabakerzeugnisverordnung dienen: Inhaltsstoffe, Nikotingehalt und der Hinweis, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf. Füllen Sie Liquid nie in Getränkeflaschen oder unbeschriftete Gefäße um.

Lagern Sie Flaschen, Shots und Konzentrate gut verschlossen in einem abschließbaren Schrank oder einer verschließbaren Box. Halten Sie sich an die Lagerhinweise auf den Etiketten der Ausgangsprodukte. Material für das Mischen ist im Bereich Aromen und DIY zusammengefasst. Wie sich Fertigliquid, Shortfill und Longfill vom reinen Aroma unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber Longfill, Shortfill, Aroma und Fertigliquid.

Was im Notfall zu tun ist

Hat ein Kind oder ein Erwachsener Liquid verschluckt, holen Sie sofort Hilfe. In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie die 112. Sonst beraten die Giftnotrufzentralen, für Bayern ist das der Giftnotruf München unter 089 19240. Halten Sie die Flasche bereit, damit Inhalt und Nikotinstärke sofort ablesbar sind.

Fazit

Die Mischrechnung selbst ist einfach, die eigentliche Arbeit liegt in der Sorgfalt drumherum. Rechnen Sie in fester Reihenfolge und kontrollieren Sie das Ergebnis rückwärts. Schützen Sie Haut und Umgebung vor Nikotin und beschriften Sie jede Flasche sofort. Wer unsicher ist, greift besser zu fertigen Produkten, wie es auch das BfR empfiehlt. Weitere Grundlagen finden Sie in der Ratgeber-Übersicht.

Quellen und Datenstand

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (o. J.): E-Zigaretten – alles andere als harmlos (Fragen und Antworten). BfR, Berlin. https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/e-zigaretten-alles-andere-als-harmlos/. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2019): Studie zu E-Zigaretten: In Deutschland bislang keine bedrohliche Vergiftung durch „Dampfen“, Presseinformation Nr. 51/2019. BfR, Berlin. https://www.bfr.bund.de/presseinformation/studie-zu-e-zigaretten-in-deutschland-bislang-keine-bedrohliche-vergiftung-durch-dampfen/. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. Deutsches Ärzteblatt (2019): Bundesinstitut warnt vor Verschlucken von E-Zigaretten-Liquids. Deutscher Ärzteverlag, Köln. https://www.aerzteblatt.de/news/bundesinstitut-warnt-vor-verschlucken-von-e-zigaretten-liquids-077c50b2-af4f-49f8-8371-d7b501fbf595. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) (2023): Risiken von E-Zigaretten und Tabakerhitzern. DKFZ, Stabsstelle Krebsprävention, Heidelberg. https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Buecher_und_Berichte/2023_Risiken-von-E-Zigaretten-und-Tabakerhitzern.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (2021): Gesundheitliche Risiken durch Aromen in E-Zigaretten: Es besteht Forschungsbedarf, Stellungnahme Nr. 043/2021. BfR, Berlin. https://www.BFR.bund.de/cm/343/gesundheitliche-risiken-durch-aromen-in-e-zigaretten-es-besteht-forschungsbedarf.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. Bundesrepublik Deutschland (2016): § 14 Tabakerzeugnisgesetz – Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. Bundesrepublik Deutschland (2016): § 27 Tabakerzeugnisverordnung – Warnhinweis und Verpackung. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__27.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  8. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (o. J.): Giftnotrufzentralen. BVL, Braunschweig. https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzentralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html. Abgerufen am 06.11.2026.

Datenstand: November 2026. Wir haben jede Quelle am 6. November 2026 aufgerufen und die zitierten Aussagen mit dem Originaltext abgeglichen. Ändert sich eine Rechtslage oder ein Wert, passen wir diesen Ratgeber an. Das Datum in der Autorzeile zeigt den letzten Prüfstand.

Häufige Fragen

Wie rechne ich 30 ml mit 6 mg/ml?

30 ml mal 6 mg/ml ergibt 180 mg Nikotin. Geteilt durch 20 mg/ml Shot-Stärke sind das 9 ml Shot, danach folgen Aroma und Base.

Eignen sich Backaromen aus dem Supermarkt?

Nein. Das BfR weist darauf hin, dass solche Stoffe für Lebensmittel geprüft wurden und nicht für das Einatmen, und Öle dürfen nie ins Liquid.

Ändert ein Shot mein PG-VG-Verhältnis?

Ja, denn auch der Shot enthält Base. Sein Verhältnis steht auf dem Etikett und fließt anteilig in Ihre Mischung ein.

Was tun bei Liquid auf der Haut?

Waschen Sie die Stelle sofort mit Wasser und Seife. Treten Beschwerden wie Übelkeit oder Schwindel auf, rufen Sie den Giftnotruf an.

Ein Kind hat Liquid getrunken: was nun?

Sofort Hilfe holen: im Notfall 112, sonst den Giftnotruf, in Bayern 089 19240. Halten Sie die Flasche bereit.