Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Erwachsene. E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt. Nikotin macht stark abhängig.
Von Sascha Schneck, Inhaber des Enzensberg Kiosk · Stand: November 2026
Kurz und knapp
- Altersgrenze: Abgabe nur an Volljährige, auch bei nikotinfreien Produkten und im Versandhandel (§ 10 JuSchG).
- Werbung: Für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ist sie im Internet, in der Presse und im Hörfunk verboten (§ 19 TabakerzG).
- Grenzwerte: höchstens 20 mg/ml Nikotin, 10 ml je Nachfüllbehälter, 2 ml bei Einweggeräten (§ 14 TabakerzG).
- Tabaksteuer: Der Zoll nennt 0,32 Euro je ml für 2026, ab 1. Januar 2027 gelten 0,38 Euro je ml.
- Rücknahme: Seit 1. Juli 2026 nehmen Händler ausgediente E-Zigaretten kostenlos zurück.
- Ausblick: Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ist angekündigt, aber nicht beschlossen, eine neue EU-Tabakrichtlinie gibt es noch nicht.
Für E-Zigaretten und Liquids gelten in Deutschland mehrere Gesetze nebeneinander. Das Jugendschutzgesetz regelt, wer kaufen darf, das Tabakerzeugnisgesetz regelt Produkte und Werbung, das Tabaksteuergesetz den Preisbestandteil Steuer und das Elektrogesetz die Entsorgung. 2026 hat sich bei der Steuer und der Rücknahme einiges bewegt, anderes ist nur angekündigt. Wir fassen den Stand vom 6. November 2026 zusammen und trennen geltendes Recht von Plänen.
Jugendschutz: Verkauf nur an Volljährige
Nach § 10 des Jugendschutzgesetzes dürfen Tabakwaren, andere nikotinhaltige Erzeugnisse und ihre Behältnisse nicht an Kinder und Jugendliche gehen. Absatz 4 dehnt das Verbot ausdrücklich auf nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Shishas und deren Behältnisse aus. Damit gilt die Altersgrenze auch für Liquids ohne Nikotin. Absatz 3 untersagt es, diese Produkte Minderjährigen im Versandhandel anzubieten oder auf diesem Weg an sie abzugeben.
Wir liefern deshalb nur innerhalb Deutschlands und versenden mit DHL und Alterssichtprüfung. Der Zusteller übergibt das Paket nur, wenn die Volljährigkeit am Ausweis erkennbar ist. Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf den Seiten Altersprüfung und Versand und Zahlung. So erreicht die Ware nur Erwachsene, auch wenn jemand anderes die Tür öffnet.
Werbung: was das Tabakerzeugnisgesetz untersagt
Radio und gedruckte Presse sind für Werbung zu E-Zigaretten und Nachfüllbehältern nach § 19 des Tabakerzeugnisgesetzes tabu. Absatz 3 überträgt das Presseverbot auf Dienste der Informationsgesellschaft und damit auf das Internet. Ausnahmen gibt es für Veröffentlichungen, die sich nur an den Handel richten. § 20a schließt Außenwerbung aus, mit einer Ausnahme für Schaufenster und Außenwände von Fachhandelsgeschäften.
Beim Lesen unserer Ratgeber merken Sie das. Unsere Ratgeber nennen keine Preise, keine Aktionen und keine Geschmacksempfehlungen, sondern beschreiben Technik, Sicherheit und Recht. Die Auswahl treffen Sie selbst. Wer Fragen zu einem bestimmten Gerät hat, erreicht uns über die Kontaktseite.
Vorgaben für Geräte und Liquids
Die Produktregeln gehen auf die EU-Tabakprodukterichtlinie von 2014 zurück, die oft TPD2 genannt wird, und stehen in Deutschland in § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes. Sie gelten unverändert. Wie sich die Grenzen auf Etikett und Flaschengröße auswirken, erklärt unser Ratgeber zu Grundpreis, Füllmenge und Kennzeichnung. Was der Höchstwert für Nikotinsalz-Liquids bedeutet, steht im Beitrag Nikotinsalz oder Freebase-Nikotin.
| Vorgabe | Inhalt |
|---|---|
| Nikotingehalt | höchstens 20 mg/ml |
| Nachfüllbehälter mit Nikotin | höchstens 10 ml |
| Einweg-E-Zigarette, Einwegkartusche | höchstens 2 ml |
| Behälter | kinder- und manipulationssicher, bruch- und auslaufsicher |
| Nikotinabgabe | gleichmäßig unter normalen Gebrauchsbedingungen |
Tabaksteuer: was im Liquidpreis steckt
Liquids sind seit Juli 2022 steuerpflichtig. § 1 des Tabaksteuergesetzes zählt sie zu den Substituten für Tabakwaren, also zu Erzeugnissen, deren Dampf ein Gerät erzeugt, egal ob mit oder ohne Nikotin. Abgerechnet wird pro Milliliter, und der Betrag steckt bereits im Ladenpreis. In der Tabelle stehen die bisherigen Sätze nach Angaben des Zolls und die künftigen nach dem geänderten Gesetz.
| Zeitraum | Satz je ml | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Juli 2022 bis Ende 2023 | 0,16 Euro | Angabe des Zolls |
| 2024 | 0,20 Euro | Angabe des Zolls |
| 2025 | 0,26 Euro | Angabe des Zolls |
| 2026 | 0,32 Euro | Zoll, Verwaltungspraxis bis 31.12.2026 |
| 2027 | 0,38 Euro | § 2 TabStG, BGBl. 2026 I Nr. 309 |
| 2028 | 0,40 Euro | § 2 TabStG, BGBl. 2026 I Nr. 309 |
| 2029 | 0,42 Euro | § 2 TabStG, BGBl. 2026 I Nr. 309 |
| ab 2030 | 0,44 Euro | § 2 TabStG, BGBl. 2026 I Nr. 309 |
Das Gesetz mit den neuen Stufen wurde am 20. Oktober 2026 verkündet und trat wegen eines Fehlers schon am Folgetag in Kraft statt am 1. Januar 2027. Für Liquids enthielt der Text damit bis Jahresende keinen eigenen Satz. Das Bundesfinanzministerium sprach von einem technischen Fehler, und der Zoll erhebt weiter 0,32 Euro je Milliliter. Nach einem Bericht vom 6. November 2026 hat der Bundestag eine rückwirkende Korrektur beschlossen, die die bisherigen Sätze bis zum 31. Dezember 2026 wiederherstellen soll. Zustimmung des Bundesrats und Verkündung standen an diesem Tag noch aus, wir aktualisieren den Abschnitt danach.
Rückgabe alter Geräte
Als Elektrogeräte haben E-Zigaretten im Restmüll nichts verloren. § 17 Absatz 1a des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes enthält dafür eine eigene Pflicht: Wer E-Zigaretten führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat, nimmt Altgeräte seit dem 1. Juli 2026 kostenlos zurück. Die Rückgabe darf nicht an einen Neukauf geknüpft werden. Unsere Abläufe beschreibt die Seite Batterien und Elektrogeräte, Hinweise zum Umgang mit Zellen gibt der Ratgeber Akkus und Ladegeräte sicher nutzen.
Ausblick: Einweg-Verbot und TPD3
Der Bundesrat hat im Herbst 2025 ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert. Die Bundesregierung lehnte eine Regelung im Elektrogesetz damals ab und verwies auf Produktregeln auf EU-Ebene. Am 8. Mai 2026 kündigte Bundesumweltminister Carsten Schneider ein Verbot und einen Gesetzentwurf an. Beschlossen ist Stand 6. November 2026 nichts, und einen veröffentlichten Entwurf haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.
Auf EU-Ebene konnten sich Bürger, Verbände und Unternehmen vom 22. Mai bis 14. August 2026 in einer Konsultation zur Reform der Tabakprodukte- und der Tabakwerberichtlinie äußern. Einen Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie, oft TPD3 genannt, gibt es noch nicht. Bindend werden neue Regeln hierzulande erst, wenn die EU sie verabschiedet und Deutschland sie in nationales Recht übertragen hat. Termine nennen wir erst, wenn sie beschlossen sind.
Unser Fazit
Für Käuferinnen und Käufer bleibt die Lage übersichtlich: Volljährigkeit, Grenzwerte und Rückgabe sind klar geregelt. Bewegung gibt es bei der Steuer, deren Sätze ab 2027 jedes Jahr steigen. Bei Einweggeräten und der EU-Richtlinie lohnt es sich, Ankündigungen von Beschlüssen zu unterscheiden. Diese Seite und die übrigen Beiträge der Ratgeber-Übersicht passen wir an, sobald sich ein Gesetz ändert.
Quellen und Datenstand
- gesetze-im-internet.de: § 10 Jugendschutzgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: § 19 Tabakerzeugnisgesetz – Werbeverbote. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__19.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: § 20a Tabakerzeugnisgesetz – Außenwerbung. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__20a.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: § 14 Tabakerzeugnisgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: § 1 Tabaksteuergesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__1.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- Generalzolldirektion: Steuerhöhe Tabak. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe-Besonderheiten-kleine-Erzeuger/Tabak/tabak_node.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- buzer.de: § 2 TabStG mit Änderungshistorie. https://www.buzer.de/2_TabStG.htm. Abgerufen am 06.11.2026.
- ad-hoc-news, 23.10.2026: Formfehler im Tabaksteuergesetz. https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/tabaksteuergesetz-formfehler-laesst-e-liquids-bis-jahresende-ohne-klaren-tarif/70395642. Abgerufen am 06.11.2026.
- retail-news, 06.11.2026: Bundestag korrigiert Tabaksteuer-Fehler. https://retail-news.de/bundestag-tabaksteuer-fehler-korrektur/. Abgerufen am 06.11.2026.
- gesetze-im-internet.de: § 17 ElektroG. https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/__17.html. Abgerufen am 06.11.2026.
- Deutscher Bundestag, hib, 13.10.2025: Bundesrat für Verbot von Einweg-E-Zigaretten. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1115142. Abgerufen am 06.11.2026.
- ZfK, 08.05.2026: Ministerium arbeitet an Verbot von Einweg-Vapes. https://www.zfk.de/entsorgung/abfallwirtschaft/einweg-e-zigaretten-vapes-ministerium-verbot. Abgerufen am 06.11.2026.
- Europäische Kommission, 22.05.2026: Konsultation zur Überarbeitung der EU-Tabakvorschriften. https://luxembourg.representation.ec.europa.eu/actualites-et-evenements/actualites/commission-launches-public-consultation-revision-eu-tobacco-rules-2026-05-22_fr. Abgerufen am 06.11.2026.
Datenstand: 6. November 2026. Rechtsstände wurden an diesem Tag per Websuche und in den Primärquellen geprüft. Ändert sich ein Gesetz oder ein Steuersatz, passen wir den Text und das Datum in der Autorzeile an. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Gilt die Altersgrenze auch für Liquids ohne Nikotin?
Ja. Absatz 4 von § 10 Jugendschutzgesetz bezieht nikotinfreie E-Zigaretten und ihre Behältnisse ausdrücklich ein.
Welcher Steuersatz gilt für Liquids?
Für 2026 nennt der Zoll 0,32 Euro je Milliliter. Ab dem 1. Januar 2027 sieht das Tabaksteuergesetz 0,38 Euro vor, danach steigt der Satz jährlich bis 0,44 Euro ab 2030.
Sind Liquids bis Ende 2026 steuerfrei?
Davon sollten Sie nicht ausgehen. Der Zoll erhebt weiter 0,32 Euro je Milliliter, und der Bundestag hat eine rückwirkende Korrektur beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats stand am 6. November 2026 noch aus.
Sind Einweg-E-Zigaretten verboten?
Nein, Stand 6. November 2026 nicht. Ein Verbot ist angekündigt, aber nicht beschlossen.
Ist die TPD3 schon in Kraft?
Nein. Die Kommission hat noch keinen Vorschlag vorgelegt, und bindend würde eine neue Richtlinie erst nach Beschluss und Umsetzung.
Weshalb geben Händler-Ratgeber keine Produkttipps?
Das Werbeverbot aus § 19 Tabakerzeugnisgesetz erfasst auch das Internet. Deshalb bleiben Ratgeber sachlich und ohne werbliche Empfehlung.