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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren · Zustellung mit Altersprüfung durch DHL

Grundpreis, Füllmenge und Kennzeichnung bei Liquids

Literpreis, 10-ml-Grenze, Warnhinweis, Beipackzettel und Gefahrensymbole verständlich erklärt

Table of contents

Keine Titel im Blogbeitrag

Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Erwachsene. E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt. Nikotin macht stark abhängig.

Von Sascha Schneck, Inhaber des Enzensberg Kiosk · Stand: November 2026

Kurz und knapp

  • Grundpreis: Für Flüssigkeiten gilt nach § 5 PAngV ein Liter als Mengeneinheit.
  • Ausnahme: Erst Waren unter 10 ml Nennmenge brauchen keinen Grundpreis, 10-ml-Flaschen also schon.
  • Grenzwerte: Nikotinhaltige Liquids enthalten höchstens 20 mg/ml und kommen in Behältern mit höchstens 10 ml.
  • Warnhinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ steht auf 30 % der beiden größten Flächen.
  • Beipackzettel: Jeder nikotinhaltigen Packung liegt eine deutschsprachige Gebrauchsinformation bei.
  • Gefahrensymbol: Je nach Nikotinanteil in Gewichtsprozent trägt die Flasche GHS07, GHS06 oder kein Symbol wegen Nikotin.

Auf einer Liquidflasche und in jedem Onlineangebot stehen mehr Angaben, als man beim ersten Hinsehen wahrnimmt. Neben dem Preis finden Sie einen Literpreis, die Füllmenge, den Nikotingehalt, einen Warnhinweis und oft ein rautenförmiges Gefahrensymbol. Diese Angaben sind keine Gestaltungsfrage des Herstellers. Sie folgen aus dem Preisrecht, dem Tabakrecht und dem Chemikalienrecht. Wir zeigen, woher die einzelnen Pflichtangaben kommen und wie Sie sie lesen.

Grundpreis: der Literpreis zum Vergleichen

§ 4 der Preisangabenverordnung verpflichtet Händler, bei Waren nach Volumen neben dem Gesamtpreis den Grundpreis zu nennen, und zwar unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. Als Mengeneinheit für Flüssigkeiten legt § 5 einen Liter fest. Ausgenommen sind nach § 4 Absatz 3 Waren mit einer Nennmenge unter 10 Millilitern. Für eine Flasche mit genau 10 ml ist der Literpreis also Pflicht.

Mit dem Grundpreis lassen sich Flaschen unterschiedlicher Größe vergleichen. Bei kleinen Gebinden wirkt er hoch, weil der Preis auf eine Menge hochgerechnet wird, die es in dieser Form gar nicht zu kaufen gibt. Die Rechnung ist einfach: Flaschenpreis geteilt durch Milliliter, das Ergebnis mal 1.000. Bei Shortfills zählt dabei der tatsächliche Inhalt, nicht die Größe der Flasche mit ihrem Leerraum zum Aufmischen.

So ergibt sich der Grundpreis aus dem Flaschenpreis
Füllmenge Rechenweg Grundpreis entspricht
10 mlPreis ÷ 10 × 1.000dem 100-Fachen des Flaschenpreises
30 mlPreis ÷ 30 × 1.000etwa dem 33-Fachen
50 mlPreis ÷ 50 × 1.000dem 20-Fachen
100 mlPreis ÷ 100 × 1.000dem 10-Fachen

§ 4 Absatz 3 nimmt außerdem kleine Geschäfte wie Kioske aus, wenn die Ware überwiegend bedient über die Theke ausgegeben wird. Im Onlineshop gibt es keine Bedienung. Dort sollten Sie deshalb bei jedem Liquid einen Grundpreis finden. Die Versandkosten stehen gesondert, bei uns unter Versand und Zahlung.

Füllmengen und Grenzwerte

Für nikotinhaltige Liquids zieht § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes zwei Grenzen: höchstens 20 Milligramm Nikotin je Milliliter und höchstens 10 Milliliter je Nachfüllbehälter. Einweg-E-Zigaretten und Einwegkartuschen dürfen höchstens 2 Milliliter fassen. Nikotinfreie Liquids fallen nicht unter die 10-ml-Grenze und werden deshalb auch in großen Flaschen angeboten, etwa als Shortfill mit Platz zum Aufmischen. Wie sich diese Varianten unterscheiden, beschreibt unser Ratgeber zu Longfill, Shortfill, Aroma und Fertigliquid.

Mengen- und Nikotingrenzen nach § 14 Tabakerzeugnisgesetz
Produkt Grenze Gilt für
Liquid mit Nikotinhöchstens 20 mg/mljede Flasche, jeden Shot
Nachfüllbehälter mit Nikotinhöchstens 10 mlLiquids und Nikotinshots
Einweg-E-Zigarette, Einwegkartuschehöchstens 2 mlnikotinhaltige Füllung
Liquid ohne Nikotinkeine Volumengrenze nach § 14zum Beispiel Shortfills

Dieselbe Vorschrift verlangt Behälter, die kinder- und manipulationssicher, bruchfest und auslaufsicher sind und sich ohne Auslaufen nachfüllen lassen. Das Merkblatt der Lebensmittelüberwachung im Landkreis Zwickau nennt zwei Lösungen: einen fest angebrachten Ausgießer von mindestens 9 mm oder ein Andocksystem. Kindersichere Kappen öffnen Sie meist durch Drücken und Drehen. Die Handhabung ist auf der Kappe abgebildet.

Nikotinshots sind ebenfalls nikotinhaltige Nachfüllbehälter mit denselben Grenzen. Wer Shots in eine Shortfill-Flasche gibt, verändert die Nikotinstärke selbst. Beschriften Sie die fertige Flasche mit dem neuen Wert. Wie Sie die Stärke ausrechnen, zeigt der Ratgeber Liquid selbst mischen, die Produktgruppe finden Sie unter Basen und Nikotinshots.

Warnhinweis und Pflichtangaben auf der Packung

§ 27 der Tabakerzeugnisverordnung schreibt für nikotinhaltige Liquids einen festen Warnhinweis vor. Der Satz „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht“ steht auf den beiden größten Flächen von Packung und Außenverpackung und bedeckt dort jeweils 30 Prozent. Dazu kommen die Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, der Nikotingehalt, eine Loskennzeichnung und der Hinweis, dass das Produkt nicht in Kinderhände gehört. Über die Loskennzeichnung lässt sich bei Rückfragen eine bestimmte Charge zuordnen.

Auch was nicht auf der Packung stehen darf, ist geregelt. Nach dem Merkblatt aus Zwickau sind Angaben verboten, die gesundheitliche Vorteile versprechen oder den Eindruck erwecken, ein Produkt sei weniger schädlich als andere. Unzulässig ist auch eine Aufmachung, die an ein Arzneimittel, Lebensmittel oder Kosmetikum erinnert. Solche Versprechen sind ein Grund, das Produkt nicht zu verwenden.

Die Gebrauchsinformation in der Packung

Nikotinhaltige Liquids werden immer mit einem deutschsprachigen Beipackzettel verkauft. Darin finden Sie Angaben zur Anwendung, zur sicheren Aufbewahrung und zu Gegenanzeigen, dazu Warnungen für Personen mit erhöhtem Risiko. Darin steht auch, dass das Produkt nicht für Nichtraucher gedacht ist und nicht an Minderjährige abgegeben werden darf. Hersteller oder Importeur sind mit Anschrift angegeben. Bewahren Sie den Zettel auf, solange Sie die Flasche verwenden.

Schnellcheck am Etikett

Einen Teil der Angaben kontrollieren Sie in Sekunden selbst. Die Liste ersetzt nicht die Gebrauchsinformation. Für einen ersten Abgleich reicht sie aber. Ist bei einem Liquid mit Nikotin kein Warnhinweis oder kein Beipackzettel dabei, lassen Sie die Finger davon.

  • Füllmenge in ml und Nikotingehalt in mg/ml
  • Warnhinweis zur abhängig machenden Wirkung
  • Gefahrenpiktogramm mit Signalwort und H-Satz
  • Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge
  • Loskennzeichnung und Anschrift des Herstellers
  • Kindersicherer Verschluss und unversehrtes Siegel

Rauten auf dem Etikett: GHS07 und GHS06

Zusätzlich zum Tabakrecht greift bei Liquids die europäische CLP-Verordnung für Chemikalien. Wie ein Liquid eingestuft wird, hängt vom Nikotinanteil in Gewichtsprozent ab, nicht von der Angabe in mg/ml. Ein Milliliter Liquid kann mehr als ein Gramm wiegen, deshalb lassen sich die Werte nicht eins zu eins umrechnen. Verbindlich ist das Symbol auf dem Etikett. Die Grenzen nennt ein Merkblatt der Wirtschaftskammer Österreich.

Einstufung nikotinhaltiger Gemische bei Verschlucken (CLP)
Nikotinanteil nach Gewicht Einstufung Piktogramm Signalwort und H-Satz
unter 0,25 %keine wegen Nikotinkeines–
0,25 % bis unter 1,67 %akut toxisch, Kategorie 4GHS07 (Ausrufezeichen)Achtung, H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
1,67 % bis unter 10 %akut toxisch, Kategorie 3GHS06 (Totenkopf)Gefahr, H301: Giftig bei Verschlucken

Nach der Übersicht der Universität Würzburg kennzeichnet der Totenkopf (GHS06) die Kategorien 1 bis 3 akuter Giftigkeit, das Ausrufezeichen (GHS07) unter anderem Kategorie 4. Beide Symbole bedeuten, dass Verschlucken gesundheitliche Folgen haben kann, beim Totenkopf schwerere. Bewahren Sie Liquids deshalb verschlossen, beschriftet und für Kinder unerreichbar auf. Welche Regeln für Abgabe und Werbung gelten, fasst unser Beitrag zur Rechtslage in Deutschland zusammen.

Unser Fazit

Der Grundpreis hilft beim Vergleichen, der Rest des Etiketts beim sicheren Umgang. Wichtiger ist, dass Warnhinweis, Nikotingehalt, Gefahrensymbol und Beipackzettel vorhanden sind und zusammenpassen. Liquids mit und ohne Nikotin sind unter Liquids 10 ml und nikotinfreie Liquids getrennt aufgeführt. Fragen zu einer Kennzeichnung beantworten wir über die Kontaktseite.

Quellen und Datenstand

  1. gesetze-im-internet.de: § 4 Preisangabenverordnung – Grundpreis. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__4.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  2. gesetze-im-internet.de: § 5 Preisangabenverordnung – Mengeneinheit. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__5.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  3. gesetze-im-internet.de: § 14 Tabakerzeugnisgesetz – E-Zigaretten und Nachfüllbehälter. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  4. gesetze-im-internet.de: § 27 Tabakerzeugnisverordnung – Kennzeichnung und Warnhinweis. https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__27.html. Abgerufen am 06.11.2026.
  5. Landkreis Zwickau, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt: Merkblatt E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten. https://www.landkreis-zwickau.de/uploads/formulare/MerkblattE-Zigaretten_5501.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.
  6. Wirtschaftskammer Österreich: Merkblatt nikotinhaltige Gemische (CLP). https://www.wko.at/oe/handel/arzneimittel-drogerie-parfuemerie/merkblatt-nikotinhaltige-gemische.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.
  7. Universität Würzburg, Institut für Chemie: Übersicht GHS-Piktogramme. https://www.chemie.uni-wuerzburg.de/fileadmin/08010000/user_upload/pdf-files/GHS.pdf. Abgerufen am 06.11.2026.

Datenstand: 6. November 2026. Rechtsstände wurden an diesem Tag per Websuche und in den Primärquellen geprüft. Ändert sich ein Gesetz oder ein Steuersatz, passen wir den Text und das Datum in der Autorzeile an. Die Angaben ersetzen keine Rechts- oder ärztliche Beratung.

Häufige Fragen

Weshalb wirkt der Literpreis kleiner Flaschen so teuer?

Weil der Preis einer 10-ml-Flasche auf 1.000 ml hochgerechnet wird. Der Wert ist hundertmal so hoch wie der Flaschenpreis und dient allein dem Vergleich.

Brauchen Flaschen unter 10 ml einen Grundpreis?

Nein. § 4 Absatz 3 der Preisangabenverordnung nimmt Waren mit weniger als 10 ml Nennmenge aus. Eine Flasche mit genau 10 ml braucht dagegen einen Grundpreis.

Was bedeutet der Totenkopf auf einem Liquid?

Er steht für akute Giftigkeit (GHS06) und kommt mit dem Signalwort „Gefahr“. Bei Liquids erscheint er ab einem Nikotinanteil von 1,67 Gewichtsprozent.

Wieso gibt es Liquids ohne Nikotin in großen Flaschen?

Weil § 14 Tabakerzeugnisgesetz die 10 ml nur für nikotinhaltige Behälter vorschreibt. Für nikotinfreie Liquids gibt es diese Obergrenze nicht.

Sollte ich den Beipackzettel aufbewahren?

Ja, solange Sie die Flasche nutzen. Dort stehen Anwendung, Risiken und die Anschrift des Herstellers.